Unterrichtsgebühren
Die Musikschule erhält Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg, vom Rhein-Neckar-Kreis und von der Gemeinde Dielheim. Die Unterrichtsgebühren sind so berechnet, dass sie die anfallenden laufenden Kosten (Lehrergehälter & Verwaltungskosten) decken. Die Zuschüsse werden eingerechnet. Da der Zuschuss der Gemeinde ausschließlich für am Ort wohnende Kinder und Jugendliche bezahlt wird, zahlen diese weniger als auswärtige. Da Erwachsene von keiner Seite bezuschusst werden, zahlen diese am meisten.
Die Unterrichtsgebühren sind auf das ganze Jahr berechnet, zugrunde liegen 36 Unterrichtswochen pro Jahr, im Durchschnitt also drei Unterrichtseinheiten pro Monat. Diese Gebühren werden auf 12 gleiche Monatsbeiträge aufgeteilt. Die nachfolgende Tabelle weist die monatlichen Unterrichtsgebühren in Euro aus.
Geschwisterermäßigung:
10% auf den gesamten Unterricht von 2 Kindern
20% auf den gesamten Unterricht von 3 und mehr Kindern
Mehrfachermässigung:
10% für Einzelunterricht
Ensembleunterricht:
7,5 €/Monat, vorausgesetzt, es findet mindestens eine Schulstunde pro
Woche statt. Schüler mit Einzelunterricht können an Ensembles kostenlos
teilnehmen.
Leihinstrumente:
Die Musikschule besitzt einige Instrumente, die entliehen werden können:
Geigen in verschiedenen Größen, Jugendgitarren, E-Bass, Kontrabass, Celli, mehrere kleine Akkordeons, Saxofone und Klarinetten, außerdem auch E-Pianos. Letztere können für ein halbes Jahr ausgeliehen werden, und müssen dann bei Bedarf weitergegeben werden. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Möglichkeiten im Büro der Musikschule.
Preis je nach Instrument 5 bis 15 € pro Monat.
Anmeldungen und Auskünfte im Büro der Musikschule:
Mühlstrasse 22
69234 Horrenberg
Telefon: 06222/ 71979
E-mail: per Kontaktformular
dienstags und donnerstags von 15:00 bis 18:00Uhr
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass Kündigungen nur jeweils sechs Wochen zum Schulhalbjahr erfolgen können, also zum 01.04. oder 01.10. des Jahres. Über Ausnahmen, z.B. bei Wegzug, entscheidet der 1. Vorsitzende.


