Rundbrief an Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler der Musikschule,
Stand: 7.5.2020
Einen guten Tag Euch allen,
die Verwirrung ist groß, alle haben was gehört, die Musikschulen können-dürfen-wollen oder wieder aufmachen, ist jetzt alles vorbei und alles wird wieder gut – ?
Diverse Antworten, die so auch wieder keiner haben will:
Hier die vom Kultus- und Sozialministerium am 6. April herausgegebene „Rechtsverordnung zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Musikschulen in BW 6.5.20.pdf“
sowie Anlage 3 ( (Hygiene) und Anlage 4 (Risikogruppen dazu
Was bedeutet die Entwicklung für unseren Betrieb in den nächsten Tagen?
Verordnungen, Fristen, Erlaubnisse und Verbote hin oder her, sie ändern herzlich wenig daran, dass
- es Familien gibt, in denen eine gefährdete Person mit am Tisch sitzt, weshalb das Risiko einer Ansteckung mit Corona durch Aussenkontakte der Kinder auf ein Minimum beschränkt werden muss
- es gibt Lehrkräfte an der Schule, die zur Risikogruppe gehören – auch wenn sie sich selbst meist für topfit halten (ohne Namen zu nennen)(Nein, Renitenz zählt nicht zu den typischen Coronasymptomen) (siehe hier -> :-) )
- die Schule verfügt über Unterrichtsräume, in denen man ungefährdet arbeiten kann, weil bis zu 5 Metern Abstand zwischen den Personen möglich sind, oder sich sogar eine Person in einem Nebenraum aufhalten könnte (Ortschaftshaus Horrenberg, Flügelraum & Klavierzimmer und Gitarrenzimmer Dielheim)
- es gibt aber auch Räume, die absolut ungeeignet sind, weil keinerlei Abstand möglich ist (zB Schlagzeugraum Pfarrhaus Dielheim oder die kleinen Unterrichtsräume in der Mühsltrasse 22 in Horrenberg)
- Alle Räume müssen mit den vorgeschriebenen Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet werden
- die Stundenpläne ALLER Schüler haben sich verschoben – schlimmer: Sie sind unberechenbar geworden, neue Termine werden oft von heute auf morgen neu festgelegt
Darüber müssen pro Lehrer zwei Stundenpläne geführt werden – einer für den Präsenz- einer für den Internetunterricht.
Und – diese Stundenpläne müssen mit den verfügbaren/in Frage kommenden Räume abgestimmt werden.
All das muss bei der Planung berücksichtigt werden.
Der daraus resultierende Plan wird genauso vorläufig und provisorisch und unzuverlässig sein wie alles in diesen Tagen.
Um alles umzusetzen müssen die Kolleginnen und Kollegen ihre Schüler/Eltern abfragen, wer in den Präsenzunterricht will und wer aus den bekannten Gründen lieber die „musikalische Quarantäne“ fortsetzen will/muss.
Dann muss ein möglichst dichter Stundenplan erstellt werden, damit nicht zu viel Leerlauf die knappen Räume blockiert.
Von Elternseite wären großzügig bemessene Zeitfenster hilfreich für eine zeitnahe Planung (Kurze Mail à la: „Fritzchen könnte MO/MI/DO von 11 bis 16 Uhr, DI/FR von15 bis 19 Uhr“
Die Planung muss zuerst zwischen den Eltern/Schülern und der Lehrkraft geklärt werden, bevor die verfügbaren Räume verplant werden.
Wird würden es durchaus begrüßen, wenn auch die Eltern/SchülerInnen versuchten, einen Überblick über das Verhältnis von gegebenen Stunden zu den Gebühren zu behalten – sei es, weil sie befürchten, in dem Durcheinander finanziell benachteiligt zu werden, sei es, weil sie sich große Sorgen machen, dass wir womöglich zu viel arbeiten
Dies wäre für diese Woche der Rundbrief zum Stand der Dinge an der Musikschule Horrenberg-Dielheim,
viel Vergnügen bei der Lektüre der Rechtsverordnung und ihrer Anhänge,
bleiben Sie uns treu, wir versuchen’s auch!!!
Grüße von einem kalten, aber sonnigen Unterhof,
Hansjörg Widmer