Musikschule Horrenberg-Dielheim – Gebühren

Preise der Musikschule Horrenberg-Dielheim

Unterrichtsgebühren


Förderverein:

Bedingung für den Erhalt von Unterricht bei der Musikschule Horrenberg-Dielheim ist eine Mitgliedschaft im „Förderverein Musikschule Horrenberg-Dieheim e.V.“; mindestens ein volljähriges Familienmitglied muss in den Förderverein eintreten. Die Mitgliedsgebühr beläuft sich derzeit (Stand 7/2023) auf € 30.- pro Jahr.

Der Förderverein ist Besitzer des gesamten Inventars der Schule und finanziert sowohl die Instrumente als auch deren  Unterhalt, Studioeinrichtung, Reparaturen, Neuanschaffung etc.. Als Mitglied haben Sie kostenlosen oder vergünstigten Zutritt zu Veranstaltungen (Konzerte, Kino im Ortschaftshaus etc.) und die Möglichkeit, Räume und Geräte nach Absprache zu nutzen.


Unterrichtsgebühren:

Der Gebührenberechnung liegen  36 Unterrichtswochen pro Jahr zugrunde, im Durchschnitt drei Unterrichtseinheiten pro Monat. Diese Jahreskosten werden in 12 monatlichen Raten von den Bankkonten der Kunden der Musikschule abgebucht. 

Die Unterrichtsgebühren decken die im Verlaufe eines Jahres anfallenden Kosten des Unterrichts  – Dozentenhonorare/Gehälter plus Verwaltungskosten abzüglich der Zuschüsse von Kreis, Land und Gemeinde. 

Bei einmaliger Bezahlung des gesamten Jahresbetrages werden den Kunden 2% Skonto gutgeschrieben.



Zuschüsse:

Das Land Baden-Württemberg, der Rhein-Neckar-Kreis und die Gemeinde Dielheim bezuschussen in unterschiedlicher Weise den Unterricht von Schülerinnen und Schülern unter 27 Jahren.

Die Gemeinde Dielheim bezuschusst nur dielheimer Kinder und Jugendliche, deshalb wird für auswärtige Schülerinnen und Schüler ein „Auswärtigenzuschlag” in Höhe von 20% erhoben.

Da Erwachsene von keiner Seite bezuschusst werden, wird ein „Erwachsenenzuschlag” von 35% erhoben.

Die nachfolgende Tabelle weist die monatlichen Abschlagszahlungen für Kinder und Jugendliche unter 27 in Euro aus.
Junge Erwachsene über 18 und unter 27 Jahren müssen eine Schul/ Hochschul/ Ausbildungsbescheinigung etc. vorlegen um in den Genuss der dielheimer Bezuschussung zu kommen.

Gebührenliste

Unterricht:
Art
Schüler:
Anzahl
Unterricht:
Dauer
Dielheimer
Jugendliche
Einzel
instrumental/vocal
1 30 min 68,15 €
Einzel
instrumental/vocal
1 45 min 99,33 €
Einzel
instrumental/vocal
1 60 min 127,05 €
Kleingruppe
instrumental/vocal
2 – 3 30 min 41,58 €
Kleingruppe
instrumental/vocal
2 – 3 45 min 60,06 €
Gruppe 4 – 5 45 min 46,20 €
Gruppe 4 – 5 60 min 57,75 €
Ensemble ab 2 45 min 0 € für Musikschulschüler
Ensemble ab 2 45 min 22,00 €
Eltern-Kind-Kurse
musikal. Früherziehung
Ballett
ab 5 45 min 33,50 €
Eltern-Kind-Kurse
musikal. Früherziehung
Ballett
ab 5 60 min 41,58 €
Instrumentenkarussell
(Orientierungsstufe)
mind. 10 wahlweise 4 oder 8 Unterrichtsheinheiten
à 30 Min.
57,75 € bzw. 104,39 €
Schauspiel mind. 8 90 und 120 Min
Preis auf Anfrage beim Theater im Bahnhof Dielheim
Musikzwerge ab 5 30 min. 18,48 €
Musiktherapie 1 45 min. 99,33 €
gültig ab 1.10.2023

Rabatt 1: Geschwisterermäßigung:

Die Musikschule gewährt einen Rabatt von

  • 10% auf den gesamten Unterricht von 2 Kindern
  • 20% auf den gesamten Unterricht von 3 und mehr Kindern

Rabatt 2: Mehrfachermässigung:

Für die Teilnahme an mehreren Kursen (Einzelunterricht) gewährt die Musikschule einen Rabatt von

  • 10% für Einzelunterricht

Rabatt 3:

Zuschlag 1 für auswärtige Schülerinnen und Schüler:

  • 20% auf die Unterrichtsgebühren

Zuschlag 2 für erwachsene Schülerinnen und Schüler:

  • 35% auf die Unterrichtsgebühren

Ensembleunterricht:

  • Für Schülerinnen und Schüler der Musikschule ist die Teilnahme an Ensembles kostenlos.

Kündigungsfristen:

Die Musikschulhalbjahre orientieren sich an der Regelschule –  Kündigungen sind zum 1. April bzw. 1. Oktober möglich. Die Kündigung muss schriftlich, telefonisch oder per Mail 6 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen.Ausnahmen machen wir bei längerer Krankheit, Schulwechsel, Umzug etc. –  melden Sie sich einfach im Büro, wir finden bestimmt eine Lösung.


Probemonat

Falls die Entscheidung für einen bestimmten Kurs oder ein Instrument schwer fällt, haben Sie die Möglichkeit, sich oder ihr Kind für einen Probemonat anzumelden.
Beim Probemonat wird zwar ein normaler Unterrichtsvertrag abgeschlossen, aber ohne Bindung an die üblichen Kündigungsfristen.
Somit können die Schülerinnen und Schüler ausprobieren, ob sie mit dem Kurs, dem Instrument und der Lehrkraft die richtige Entscheidung getroffen haben.
Ist der Probemonat zu Ende und sie wollen den Kurs beenden, sagen Sie einfach im Büro Bescheid, Anruf oder Mail genügt.


Schnupperstunden gibt’s auch noch:-)
Bei der Schnupperstunde nimmt eine Schülerin/ein Schüler völlig unbürokratisch einmal an einer Unterrichtseinheit teil.Schnupperstunden vereinbaren Sie direkt mit der betreffenden Lehrkraft; ob eine Gebühr anfällt, liegt in deren Ermessen.
Ausnahme ist die Musikalische Früherziehung – dort kann ein Kind – mit ausdrücklichem Einverständnis der Eltern – einfach an einem laufenden Kurs teilnehmen, Gebühren fallen hierbei nicht an.


Leihinstrumente:

Der Förderverein Musikschule Horrenberg-Dielheim e.V. verfügt über einen Fundus von Instrumenten, die entliehen werden können – unter Anderem:

  • Geigen, Celli und Gitarren in verschiedenen Größen,
  • E-Bässe und Kontrabässe,
  • mehrere kleine Akkordeons,
  • Saxofone und Klarinetten,
  • außerdem mehrere E-Pianos.

Letztere können für ein halbes Jahr ausgeliehen werden, und müssen dann bei Bedarf weitergegeben werden. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Möglichkeiten im Büro der Musikschule.

Preis je nach Instrument zwischen 5 und 45 € pro Monat.


Wichtiger Hinweis:

Anmeldungen und weitere Auskünfte im Büro der Musikschule.
Kündigungen können nur jeweils sechs Wochen zum Schulhalbjahresende erfolgen, also zum 01.04. oder 01.10. des Jahres.  Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei Wegzug, Krankheit und Ähnlichem möglich.