Musikschule Horrenberg-Dielheim – Gebühren
Unterrichtsgebühren Stand 2021
Bedingung für den Erhalt von Unterricht bei der Musikschule Horrenberg-Dielheim ist eine Mitgliedschaft im „Förderverein Musikschule Horrenberg-Dieheim e.V.“; mindestens ein volljähriges Familienmitglied muss in den Förderverein eintreten. Die Mitgliedsgebühr beläuft sich auf € 22.- pro Jahr.
Der Förderverein ist Besitzer des gesamten Inventars der Schule und finanziert sowohl die Instrumente als auch deren Unterhalt, Studioeinrichtung, Reparaturen, Neuanschaffung etc.. Als Mitglied haben Sie darüberhinaus kostenlosen oder vergünstigten Zutritt zu Veranstaltungen (Konzerte, Kino im Ortschaftshaus etc) und die Möglichkeit, Räume und Geräte nach Absprache zu nutzen.
Die Unterrichtsgebühren sind so berechnet, dass sie die im Verlaufe eines Jahres anfallenden Kosten des Unterrichts – Dozentenhonorare plus Verwaltungskosten abzüglich der Zuschüsse – decken. Zuschüsse erhält die Musikschule vom Land Baden-Württemberg, vom Rhein-Neckar-Kreis und vor Allem von der Gemeinde Dielheim.
Zuschüsse erhält die Musikschule für Schülerinnen und Schüler unter 27 Jahren vom Land Baden-Württemberg, vom Rhein-Neckar-Kreis und vor Allem von der Gemeinde Dielheim.
Der Berechnung der Unterrichtsgebühren liegen 36 Unterrichtswochen pro Jahr zugrunde, im Durchschnitt drei Unterrichtseinheiten pro Monat. Diese Jahreskosten werden im Allgemeinen von den Bankkonten der Kunden der Musikschule – auf 12 gleiche Monatsraten verteilt – abgebucht. Eine Bezahlung des kompletten Jahresbetrages ist mit 2% Skonto ebenfalls möglich. Die nachfolgende Tabelle weist die Monatsraten in Euro aus. Diese Gebühren gelten ab dem 1.10.2019
Gebührenliste
Unterricht: Art | Schüler: Anzahl | Unterricht: Dauer | Dielheimer Jugendliche |
---|---|---|---|
Einzel instrumental/vocal | 1 | 30 min | 61,95 € |
1 | 45 min | 90,30 € | |
1 | 60 min | 115,50 € | |
Kleingruppe instrumental/vocal | 2 – 3 | 30 min | 37,80 € |
2 – 3 | 45 min | 54,60 € | |
Gruppe | 3 – 4 | 45 min | 42,00 € |
3 – 4 | 60 min | 52,50 € | |
Eltern-Kind-Kurse musikal. Früherziehung Ballett | ab 5 | 45 min | 30,45 € |
60 min | 37,80 € | ||
Instrumentenkarussell (Orientierungsstufe) | mind. 10 | wahlweise 4 oder 8 Unterrichtsheinheiten à 30 Min. | 52,50 € bzw. 94,50 € |
Saz-Unterricht | mind. 10 | 90 min. | Preis auf Anfrage, weil abhängig von Gruppengröße |
Schauspiel | mind. 8 | 90 und 120 Min | Preis auf Anfrage beim Theater im Bahnhof Dielheim |
Musikzwerge | ab 5 | 30 min. | 16,80 € |
Musiktherapie | 1 | 45 min. | 90,30 € |
Rabatt 1: Geschwisterermäßigung:
- 10% auf den gesamten Unterricht von 2 Kindern
- 20% auf den gesamten Unterricht von 3 und mehr Kindern
Rabatt 2: Mehrfachermässigung:
- 10% für Einzelunterricht
Rabatt 3:
- Über die Förderung zur “Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben” können Zuschüsse des Landes zu den anfallenden Gebühren beantragt werden, wie es hier dargestellt wird:
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Bildungspaket++Leistungen+fuer+Bildung+und+Teilhabe+beantragen-1963-leistung-0 - Sollte dieser Link nicht funktionieren, können Sie sich auf dem Serviceportal des Landes https://www.service-bw.de/ unter den Stichworten Teilhabe/Bildung & Teilhabe/Bildungspaket informieren. Wir sind Ihnen aber auch gerne beim Ausfüllen eines Antrags behilflich.
Ensembleunterricht:
- Für Schüler der Musikschule ist die Teilnahme an Ensembles kostenlos.
Leihinstrumente:
Der Förderverein Musikschule Horrenberg-Dielheim e.V. verfügt über einen Fundus von Instrumenten, die entliehen werden können – unter Anderem:
- Geigen, Celli und Gitarren in verschiedenen Größen,
- E-Bässe und Kontrabässe,
- mehrere kleine Akkordeons,
- Saxofone und Klarinetten,
- außerdem mehrere E-Pianos.
Letztere können für ein halbes Jahr ausgeliehen werden, und müssen dann bei Bedarf weitergegeben werden. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Möglichkeiten im Büro der Musikschule.
Preis je nach Instrument zwischen 5 und 45 € pro Monat.
Wichtiger Hinweis:
Anmeldungen und weitere Auskünfte im Büro der Musikschule.
Kündigungen können nur jeweils sechs Wochen zum Schulhalbjahresende erfolgen, also zum 01.04. oder 01.10. des Jahres. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei Wegzug, Krankheit und Ähnlichem möglich.